Für jeden Radwechsel bei Kraftfahrzeugen gilt der Grundsatz, dass die Radmuttern aus Sicherheitsgründen nach einer gewissen Zeit und Fahrtstrecke nachgezogen werden müssen. Dies sollte spätestens nach 100 Kilometern geschehen. So können Fehler bei der Montage entdeckt und folgenschwere Unfälle vermieden werden. „Dies gilt für Hobbybastler ebenso wie für Werkstätten“, erläutert Josef Herrer, Sprecher des Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD), angesichts der derzeit anstehenden Wechsels von Sommer- auf Winterreifen.
Viele Reifen- und Werkstattbetriebe erinnern aus Haftungsgründen ihre Kunden mit einem Vermerk auf der Rechnung an das Nachziehen der Muttern. Manche Betriebe bringen sogar einen Aufkleber an der Windschutzscheibe an.
Laut einem Urteil des Landesgerichtes Heidelberg (Az: 1 S 9/10) musste eine Autowerkstatt an einen Fahrer nach einem Unfall 70 Prozent des Schadens zahlen. Die Werkstatt hatte ihren Kunden nicht deutlich genug auf das notwendige Nachziehen der Radmuttern hingewiesen. Der Fahrer blieb jedoch wegen seiner Mitverantwortung auf 30 Prozent der Schadensumme sitzen. Wie der ARCD vom Reifenverband BRV erfuhr, sind Nachkontrollen und das Nachziehen der Radmuttern zumindest in jener Werkstatt kostenlos, die den Radwechsel vornahm. (ampnet/jri)