Führerscheine aus anderen EU-Staaten müssen in Deutschland nur anerkannt werden, wenn der Besitzer wirklich im Ausland gewohnt hat. Dann gilt er aber auch, wenn der Besitzer zuvor in Deutschland beim so genannten Idiotentest durchgefallen ist. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Rs. C-467/10).
Im konkreten Fall hatten die deutschen Behörden einem jungen Mann wegen eines psychologischen Gutachtens den Führerschein von Anfang an verweigert, da er körperlich und geistig nicht zum Autofahren geeignet sei. Der Mann war wegen Fahrens ohne Führerschein, schwerer räuberischer Erpressung, Bedrohung und Beleidigung mehrfach vorbestraft. In Tschechien hatte er mehr Erfolg: Dort stellten ihm die Behörden einen Führerschein aus, was Deutschland aber nicht anerkannte.
Zu Recht, entschieden die höchsten EU-Richter – obwohl eine europäische Richtlinie bestimmt, dass innerhalb der EU Führerscheine grundsätzlich gegenseitig anerkannt werden. Deutschland dürfe die Anerkennung verweigern, wenn „aufgrund unbestreitbarer Informationen“ feststehe, dass der Inhaber des Führerscheins nicht wirklich seinen Wohnsitz in dem Land gehabt habe, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Im fraglichen Fall hatten die tschechischen Behörden bestätigt, dass der Mann zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins nicht in Tschechien gemeldet gewesen sei.
Der negative medizinisch-psychologische Test allein sei hingegen kein ausreichender Grund, die Anerkennung zu verweigern, urteilten die Richter. Die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen sei ein wichtiges Recht der Europäischen Union (EU), Einschränkungen seien nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Falls ein EU-Land die Anerkennung eines Führerscheins unter Berufung auf nationale Vorschriften unbegrenzt verweigern dürfte, gäbe es keine gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen in der EU mehr. (ampnet/nic)