Der Auto Club Europa (ACE) hat alle Autovermieter in Deutschland aufgefordert, sie sollten ihre Fuhrparks in der bevorstehenden Wintersaison obligatorisch mit Winterreifen (M+S) ausrüsten. Laut ACE haben sich bislang lediglich drei Mietwagenunternehmen entschlossen, ihre Fahrzeuge entsprechend auszurüsten.
Die Avis Autovermietung teilte mit, dass sie ihre Flotte seit 1. November 2011 bis zum 31. März 2012 komplett mit wintertauglicher Bereifung vermietet. Es gibt den Avis-Angaben zufolge auch keinen Extra-Zuschlag für die Winterreifen. Die Winterreifenpauschale sei – wie auch bei den anderen Autovermietern – im Mietpreis inkludiert. Europcar und Sixt werden ab dieser Woche Autos ohne Aufpreis mit wintertauglicher Bereifung zu versehen. Doch wer lieber auf Sommerreifen fährt, bekommt gegenüber den mit Winterreifen ausgerüsteten Fahrzeugen einen vergleichsweise besonders günstigen Mietpreis offeriert. „Damit ist klar, auch Autovermieter haben nichts zu verschenken, irgendwo müssen sie die Mehrkosten für Winterreifen den Kunden wohl anrechnen“, sagte Gert Schleichert, Leiter Auto & Verkehr beim ACE.
Schleicherts Angaben zufolge verfügen Europcar und Sixt als Autovermieter über einen Marktanteil von zusammengenommen rund 59 Prozent. Weil aber noch nicht einmal deren Fuhrparks komplett mit Winterreifen ausgerüstet sind schätzt der Automobilclub, dass auf die gesamte Branche bezogen bestenfalls nur jeder zweite Mietwagen über Winterreifen verfügt. Demgegenüber beträgt bei privaten Autobesitzern die Winterreifenquote (Kategorie M+S) laut ACE bereits knapp 90 Prozent; nicht mitgerechnet hierbei sind die durchaus wintertauglichen Ganzjahresreifen; deren geschätzte Quote nach Angaben des Clubs etwa sieben Prozent betragen dürfte. Manche Mieter von Autos neigen nach Angaben des ACE aus Gründen der Kostenersparnis zu einem Verzicht auf Winterreifen. Damit aber brächten sie sich und andere bei Schnee und Eis in Gefahr.
Rein rechtlich gesehen sind laut ACE weder private Fahrzeughalter noch gewerbliche Autovermieter verpflichtet, ihre Autos mit Winterreifen auszustatten. Der Grund: Auch die seit dem vergangenen Jahr strenger formulierte so genannte Winterreifenpflicht (M+S-Reifen statt „geeignete Bereifung“) ist nach wie vor situativ an die aktuell herrschenden Straßenverhältnisse geknüpft. Das bedeutet, dass im Winter – sofern die Straße nicht von Eis, Schnee oder Schneematsch bedeckt ist –auch auf Sommerreifen gefahren werden darf, weshalb Winterreifen noch immer nicht überall zur Standardausrüstung gehören, auch nicht bei Mietwagenunternehmen.
Verantwortlich für die richtige Bereifung ist grundsätzlich auch nicht der Halter, in diesem Fall der Autovermieter, sondern immer der Fahrer, also der Mieter. Bereits im vergangenen Jahr haben der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und der ACE an die Autovermietungsgesellschaften appelliert, sie sollten im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung für die Ausrüstung ihrer Mietwagenflotten mit Winterreifen sorgen.
Wer bei Eis und Schnee trotz situativer Winterreifenpflicht mit Sommerreifen fährt und in einen Unfall verwickelt wird, kann Probleme mit der Versicherung bekommen. Verkehrssicherheitsexperte Gert Schleichert vom ACE erklärt: „Für den Schaden beim Unfallgegner muss die Haftpflichtversicherung zwar grundsätzlich immer gerade stehen, aber danach führt an einer Einstufung in einen ungünstigeren Versicherungstarif kein Weg vorbei. Bei einer Kaskoversicherung sind die Folgen möglicherweise noch schwerwiegender. Wer falsch bereift unterwegs ist, riskiert nämlich wegen grober Fahrlässigkeit seinen Kaskoversicherungsschutz, wird also bei der Regulierung des selbst zugefügten Schadens alleine gelassen. Es muss allerdings nachgewiesen werden, dass hier die Bereifung tatsächlich zu einer Gefahrenerhöhung geführt hat. Im Falle eines Schadens wird es dann womöglich zu einer Kürzung der Ansprüche gegenüber dem Versicherer kommen“, erläutert Gert Schleichert. Wer den damit verbundenen Kosten entgehen will, sollte von vornherein auf Nummer sicher fahren, rät der ACE.
Autofahrer sollten daher schon bei der Reservierung einen Wagen mit Winterreifen verlangen. Sie sorgen im Winter nachweislich für mehr Sicherheit. Umgekehrt gilt: Wenn Schnee- und Eisglätte herrschen, muss in Vermeidung einer Karambolage und einer Strafe die Weiterfahrt streng genommen abgebrochen werden, falls das Auto lediglich mit Sommerreifen ausgestattet ist. Wer mit Sommerreifen auf glatter Fahrbahn unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von bis zu 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Dieses Bußgeld wird nicht etwa von den Autovermietungen getragen – verantwortlich ist einzig und allein der Fahrer, betont der ACE. (ampnet/jri)
Gut, dass zumindest schon mal ein paar Autovermieter den Anfang gemacht haben mit der Winterbereifung! Die anderen werden früher oder später mit Sicherheit nachziehen…